Automobilindustrie Thailand: Vorstoß zum Zentrum der EV-Mobilität

Automobilindustrie Thailand: Vorstoß zum Zentrum der EV-Mobilität

In den nächsten fünf Jahren rechnet das BOI in Thailand mit einem Investitionsvolumen von mehr als 5,5 Mrd. USD für Elektrofahrzeuge (EV) und EV-bezogene Investitionen. Dafür werden auch die Einfuhrzölle und Verbrauchssteuern erheblich gesenkt. Die Automobilindustrie in Thailand wird damit ihre führende Rolle im asiatisch-pazifischen Raum weiter ausbauen. Den Fahrzeugherstellern, besonders aber auch den Zulieferanten bieten sich große Chancen in einem florierenden Produktionsmarkt.

„China Plus One“: Sanet und W+B in indien kooperieren bei Unternehmensberatung Asia

„China Plus One“: Sanet und W+B in indien kooperieren bei Unternehmensberatung Asia

Indien und Thailand als Zentrum der ASEAN Staaten gelten als die wachstumsstärksten Wirtschaftsregionen bis 2035. Unter dem Motto „China Plus One“ weichen zunehmend internationaler Investoren dem Risiko einer Konzentration auf China aus.

Diese Risiken sind gekennzeichnet durch neue Zölle und Boykotts chinesischer Produkte in der westlichen Welt, insbesondere den USA und der EU und die bekannten Gefahren für das geistige Eigentum und die staatliche Einflussnahme auf ausländische Investoren.

Investment Thailand: Das BOI Thailand fördert mit Steuererlass Joint- Hersteller Ventures in der Autoindustrie

Investment Thailand: Das BOI Thailand fördert mit Steuererlass Joint- Hersteller Ventures in der Autoindustrie

Hersteller in der Automobilbranche aufgepasst: Das Thailand Board of Investment (BOI) fördert bis zum 31.12.2025 Joint Ventures zur Herstellung von Autoteilen. Wer in die Automobilindustrie Thailands investier, kann die allgemeine Befreiung von der Körperschaftssteuer um 2 und bis zu 8 Jahren verlängern. Die Regelung gilt sowohl für neu gegründete Joint-Ventures in Thailand, aber auch für bestehende Unternehmen, die thailändische Partner aufnehmen.

Auch der Zugang zur japanischen Automobilindustrie winkt bei der Aufnahme eines thailändischen Partners.

ZULÄSSIGKEIT ELEKTRONISCHER SIGNATUREN: THAI BUSINESS LAW

ZULÄSSIGKEIT ELEKTRONISCHER SIGNATUREN: THAI BUSINESS LAW

Die elektronische Unterschrift („E-Signatur“) von Verträgen ist in Thailand durch den Electronic Transactions Act B.E. 2544 („ETA“) geregelt. Das Gesetz stellt eine deutliche Erleichterung im Geschäftsverkehr in Thailand dar. Selbst Ausländer können die E-Signatur zur Abwicklung Ihrer vertraglichen Vereinbarungen mit thailändischen Unternehmen verwenden. Dies gilt jedoch nicht in jedem Fall, so dass Sie bei der Verwendung der elektronischen Unterschrift Vorsicht walten lassen sollten.

Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, einen Vertrag zu unterzeichnen, ohne die Unterlagen in die Hand zu nehmen? Sanet Legal & Accountancy und Ihr deutscher Rechtsanwalt in Thailand klären darüber auf, ob und wie dies zulässig ist, und wann solche Verträge gerichtsfest sind.