So wird ein Joint Venture in Thailand zum Erfolgsrezept

So wird ein Joint Venture in Thailand zum Erfolgsrezept

SO WIRD EIN JOINT VENTURE IN THAILAND ZUM ERFOLGSKONZEPT

Es ist leicht für Ausländer, mit einem deutschen Anwalt in Thailand eine 100 % eigene Tochtergesellschaft zu gründen. Allerdings sind solche Unternehmen zum Beispiel bei Handel und Dienstleistungen Beschränkungen unterworfen. Einem Joint Venture hingegen mit thailändischer Mehrheit hingegen ist alles erlaubt, was auch thailändischen Firmen möglich ist. Dabei kann man auch in einem Joint solchen Venture legal eine Stimmenmehrheit und bevorzugte Dividendenansprüche haben.

Man muss dies allerdings von vorneherein richtig planen und rechtlich geschickt aufsetzen. Ist die Firma erst einmal gegründet, ist hier nur sehr bedingt noch etwas zu gestalten.

Sanet Legal, die deutschen Anwälte in Thailand für Unternehmensrecht, zeigen wie es geht, ein Joint Venture in Thailand zum Erfolgskonzept zu machen. Dabei werden auch rechtliche Optionen aufgezeigt, an die viele Investoren noch nicht gedacht haben.