Handel und Service durch Ausländer in Thailand – So geht es!

Grundregel für Handel und Dienstleistung in Thailand

Thailand schützt seine Unternehmen

Die thailändische Industrie ist hoch entwickelt. Westliche oder japanischer Maschinen und Anlagen oder auch hochqualifizierte Dienstleistungen sind gefragt. Allerdings sieht Thailand und seine Dienstleister in vielen Bereichen noch nicht in der Lage, mit ausländischen Anbietern zu konkurrieren. Deshalb bestimmt das Gesetz, dass es Ausländern und ausländischen Unternehmen verboten ist, in Thailand zu handeln oder Dienstleistungen anzubieten. Dies bleibt thailändischen Unternehmen vorbehalten.

Ausgenommen sind nur solche ausländischen Unternehmen, die in Thailand ein Handelsunternehmen mit umgerechnet rund 2,5 Millionen € eingezahltem Eigenkapital gründen oder eine nur selten vergebene „Foreign Business License“ erhalten.

Als Konsequenz arbeiten die meisten ausländischen Firmen mit vertraglichen Importeuren und Dienstleistern zusammen oder gründen ein Joint Venture mit thailändischer Mehrheit. Das ist so gewollt, nicht immer aber von Vorteil für Thailand. Die Preise für Maschinen, die über Zwischenhändler gekauft werden, sind nun einmal höher als direkt ab Werk. Wartung und Reparatur sind ebenfalls Dienstleistungen, die der Hersteller selbst mit seinem geschulten Personal in der Regel besser leisten kann als ein eher „allgemeiner“ technischer Dienstleister.

Das „Board of Investment” (BOI) und das „Department for Business Development“ (DBD) können bestimmte Ausnahmen gewähren, wenn dies im Interesse Thailands ist und wenn der Investor bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Diese stellt Sanet Legal Ltd., die Deutsch-thailändische Anwaltskanzlei in Bangkok, hier in den Grundzügen vor.

Eines aber sei vorausgeschickt: Den direkten Kontakt zum Endkunden zum Zwecke des Verkaufs der eigenen Produkte ist bei keinen dieser Modelle gewollt und gewünscht. Alle drei Setups können aber in unterschiedlichem Umfang und unter unterschiedlichen Bedingungen zwar keine Endkunden, aber wiederum Großhändler und Importeure in Thailand bedienen.

Das Representative Office (RO)

Fokus auf Einkauf, Markterkundung und Unterstützung der Importeure

Das RO ist der „Brückenkopf“ eines ausländischen Unternehmens in Thailand. Es konzentriert sich auf Beschaffung von Gütern aus Thailand, deren Qualitätsüberwachung, die Beobachtung und Berichterstattung über den Markt und – in gewissem Umfang – die Unterstützung von vertraglichen Importeuren oder Distributoren. Auch darf es Produkte und Innovationen der Muttergesellschaft „allgemein Bekanntmachen“, was allerdings begrifflich keine Vorstellung zum Zwecke eines Angebots umfasst.

Es keine „Kaufaufträge annehmen, Verkaufsangebote machen oder Geschäftsverhandlungen mit irgendeiner Person führen“.

Das Repräsentative Office darf auch keine eigenen Umsätze machen, sondern die Muttergesellschaft übernimmt unmittelbar und direkt alle Kosten des Büros.

Das Trade & Investment Service Office (TISO)

Fokus auf Beratung und technische Dienstleistungen an thailändische Kunden

Im Mittelpunkt der Aktivitäten des TISO stehen Beratungsdienstleistungen und technische Dienstleistungen unmittelbar an thailändische Unternehmen. Es beinhaltet somit eine direkte Befreiung vom Verbot der Beratung und Dienstleistung, wie es das Gesetz für ausländische Personen und Gesellschaften vorsieht.

Den besten Nutzen bringt das TISO für Hersteller von Maschinen, Einrichtungen und Werkzeugen. Hier können zum Beispiel Wartung, Reparatur und Kalibrierung der gelieferten Maschinen sowie auch Installation und Aufbau legal durchgeführt und auch an thailändische Kunden berechnet werden.

In bestimmtem Umfang kann die Muttergesellschaft auch zum Beispiel durch Erstellen eines Marketingplans oder Überwachung bestimmter Aufgaben unterstützt werden.

Zu den Bedingungen für die Einrichtung eines TISO gehört eine Investition von mindestens 1 Million THB (ca. 25.000 EUR), ein Kapital der Gesellschaft von mindestens 3 Mio. THB / ca. 75.000 EUR und jährliche administrative Kosten von 10 Mio. THB (ca. 250.000 EUR). Die Haupthürde für einen Investor dar, da Personalkosten für Service und Verkauf hier nicht hinzuzählen.

Dem Antrag muss ein sehr differenzierter Businessplan zugrunde liegen, der jede einzelne Dienstleistung bzw. jeden Serviceprozess im Detail darstellt.

Dennoch ist das TISO ein gerade für Maschinenbauer außerordentlich attraktives Modell.

Das Internationale Business Center (IBC)

Fokus auf unterstützende Dienstleistungen für verbundene Unternehmen

Das IBC hat unter anderem das Regionale Hauptquartier (RHQ) und das internationale Handelszentrum (ITC) als Förderkategorie des Board of Investment abgelöst. Es erlaubt umfangreiche Dienstleistungen gegenüber verbundenen Unternehmen in und außerhalb Thailands. Diese Unterstützungsleistungen umfassen insgesamt zehn verschiedene Bereiche, darunter allgemeine Verwaltung, Geschäftsplanung und Geschäftskoordination.

Ein wichtiger Bestandteil ist auch die Unterstützung der verbundenen Unternehmen in Marketing und Verkaufsförderung. Immer wieder gilt es aber dabei zu beachten, dass direkte Verkaufsgespräche mit Endkunden nicht Gegenstand eines IBC sind.

Auch das IBC kann Installation, Reparatur und Maintenance für die Produkte der Muttergesellschaft durchführen, allerdings werden diese Dienstleistungen nicht vom thailändischen Kunden, sondern ausschließlich von der Muttergesellschaft bezahlt.

Die Bedingungen für ein IBC sind etwas anders strukturiert als beim TISO. Der Nachweis eines Verwaltungsaufwands von mindestens 250.000 EUR pro Jahr entfällt. Dafür muss aber ein ebenso hohes Eigenkapital der Firma (zumeist eine Company Limited) eingezahlt sein. Die Mindestinvestitionen ist auch hier mit rund 25.000 EUR relativ bescheiden angesetzt.

Eine wichtige Bedingung ist es, dass zur Förderung des IBC zehn qualifizierte Mitarbeiter für die erbrachten Dienstleistungen eingestellt werden müssen, was auch alljährlich im Rahmen der Berichterstattung an das BOI überprüft wird.

Sanet Legal Ltd. und die Sanet Gruppe haben 17 Jahre Erfahrung in der Förderung ausländischer Unternehmen durch das Board of Investment. Wenden Sie sich an info@sanet.co.th oder partner@sanet-legal.com für eine Erstberatung über das richtige wirtschaftliche und rechtliche Set-up für genau Ihre Geschäftsvorhaben in Thailand.