Ein Haus in Thailand – so geht’s!

Ein Haus in Thailand – so geht’s!

Ein weit verbreitetes Gerücht besagt, dass Ausländer in Thailand kein Eigentum an Immobilien erwerben können. Das ist falsch. Auch Sie dürfen ein Haus bauen oder eine Eigentumswohnung kaufen. Dabei müssen allerdings die rechtlichen Rahmenbedingungen beachtet werden.

„Und irgendwann bleib‘ ich dann dort…“ heißt es in einem bekannten Austropop Song. Jedoch nicht nur für Menschen, die vom Ruhestand im Ausland träumen, sondern auch für Wirtschaftstreibende, die einen längerfristigen Aufenthalt im Ausland planen, stellt der Immobilienkauf im Zielland eine interessante Option dar. Problematisch ist allerdings, dass Ausländern der Landerwerb untersagt ist. Ein Haus können Sie aber dennoch bauen oder kaufen.

Haus in Thailand

Ein Haus zu mieten ist für Ausländer rechtlich noch kein Problem. Schwieriger wird es beim Thema Eigentum.

Nach thailändischem Recht ist das Eigentum eines Landes und dem darauf befindlichem Gebäude nicht zwingend miteinander verbunden. So kann ein Grundstück auf maximal zulässige 30 Jahre gemietet und ein Haus darauf gebaut werden. Eine einmalige Verlängerung des Mietvertrages um weitere 30 Jahre ist anschließend möglich.

Zwar gibt es Möglichkeiten um als Privatperson maximal 1 rai, das sind 1600 m², Grund zu erwerben, doch diese kommen nur für die allerwenigsten Interessenten in Frage. Einen diesbezüglichen Antrag kann zum einen der Manager eines durch das Board of Investment geförderter Wirtschaftsprojektes und zum anderen der Investor, der um mehr als 1€ Million Euro (40 Millionen THB) bestimmte thailändische Staatsanleihen oder Wertpapiere kauft, stellen.

Ehepaar im Garten

Wird das Grundstück durch den thailändischen Ehepartner gekauft, ist ein gemeinsames Eigentum am Grundstück nicht möglich und muss eine gemeinsame Erklärung abgegeben werden, aus der hervorgeht, dass die Ehefrau/ der Ehemann das Haus mit ihren/seinen eigenen Mitteln erworben hat.

Wenn ein Ausländer ein Grundstück in Thailand erbt, wird er zwar zunächst Eigentümer, muss dieses aber innerhalb angemessener Frist (eines Jahres) veräußern.

Der Kauf einer Eigentumswohnung in einer Wohnanlage – dem sogenannten Condominium – ist durch Ausländer gestattet, sofern zumindest 51% der Wohnfläche im Eigentum von Thailändern ist. Ausländische Käufer können natürliche Personen und Gesellschaften sein.

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