Investitionsschutz – Eine Säule der ASEAN Economic Community

Eine Säule der ASEAN Economic Community

Als einzige Wirtschaftsregion weltweit hat die AEC „ASEAN Economic Community“ sich im Jahre 2012 auf ein umfassendes Investitionsschutzgesetz für ausländische Investoren geeinigt. Mit dem ASEAN Comprehensive Investment Agreement (ACIA) wurde 2012 zwischen allen 10 Staaten der Gemeinschaft ein Regelwerk beschlossen, das von fünf Grundsätzen beherrscht wird, nämlich

  • Liberalisierung für ausländische Investoren
  • Verzicht auf Diskriminierung, das heißt Gleichbehandlung ausländischer Unternehmen zum Beispiel bei Steuerregelungen und Investitionsförderung (Meistbegünstigung)
  • Transparenz der nationalen Regelungen
  • Investitionsschutz, zum Beispiel gegen direkte oder indirekte Enteignung und enteignungsgleiche Maßnahmen
  • Rechtsschutz durch vorgeschaltete und ergänzende Mediation- und Schiedsgerichtsmechanismen.

Wenngleich das Abkommen zunächst unmittelbar nur innerhalb der ASEAN-Mitgliedsstaaten geschlossen wurde, so gilt es indirekt auch für westliche Unternehmen. Sobald diese nämlich zum Beispiel ein eigenes Unternehmen in einem ASEAN-Staat gründen, steht dieses Unternehmen als Legal Entity bei seiner Expansion innerhalb der ASEAN in gleicher Weise unter dem Schutz von ACIA wie jedes andere Unternehmen aus den Mitgliedsstaaten.

Eine besondere Rolle im Rahmen des vertraglichen Investitionsschutzes in den ASEAN-Staaten spielen Mediation -und Schiedsgerichtsverfahren. Zwar wird es häufig und zu Recht als Schwäche des Abkommens der AEC-Verträge im Allgemeinen betrachtet, dass noch bestimmte Institutionen, zum Beispiel ein über dem nationalen Recht stehendes Gericht der ASEAN, fehlen.

In Kenntnis darüber spricht man in der Gemeinschaft deshalb häufig vom speziellen „ASEAN Way“ der Konfliktlösung. Gemeint ist damit, dass man sich statt auf juristische oder gerichtliche Auseinandersetzungen auf das miteinander Sprechen und auf Verhandlungslösungen verlässt. Inwieweit dies nur als charmante Umschreibung fehlender Möglichkeiten für Sanktionen gegen Vertragsverletzungen zu betrachten ist, sei hier dahingestellt.

Fakt ist, dass das ACIA der nationalen Gerichtsbarkeit vorgeschaltet ist oder auch parallel einen Prozess der „Consiliation“, das heißt ein Vermittlungsverfahren oder auch Schiedsgerichtsverfahren vorsieht. Zu Recht weisen die Schiedsgerichtsorganisationen darauf hin, dass diese Verfahren nicht nur einen bloßen Vermittlungscharakter haben.

Vielmehr stellt in aller Regel bereits die Androhung eines Schiedsgerichtsverfahrens mit der damit verbundenen Öffentlichkeitswirkung ein Druckmittel dar, nationale Behörden zum Einlenken zu veranlassen. Darüber hinaus haben fast alle Staaten der ASEAN Gemeinschaft internationale Schiedsabkommen unterschrieben, wonach Schiedssprüche qualifizierter Arbitration-Organisationen national anerkannt und durchgesetzt werden können.

Häufig kritisiert, so auch in dem Expertenforum beim thailändischen BOI, werden die Einschränkungen und Vorbehalte, die das Investitionsschutzabkommen in Bezug auf nationale Regelungen enthält. So wurde zum Beispiel von dem für Auslandsinvestitionen geladenen Sanet-Vertreter, Dr. Gunter Denk, moniert, dass den rund 50 Seiten des Abkommens über 170 Seiten Hinweise auf Einschränkungen durch nationales Recht der Unterzeichnerstaaten gegenüberstehen.

Die Folge ist, dass bei den scheinbar eindeutigen Regelungen der Schutzrechte stets zu überprüfen ist, inwieweit deren Wirkung und Umfang durch nationale Regelungen verwässert oder umgangen werden. Diese Flut von „Provision“ sei – ähnlich wie bei Freihandelsabkommen – auf eine geringe Zahl hochsensibler Interessen einzelner Staaten zu limitieren.

Die Vertreter der Wirtschaft wiesen in diesem Zusammenhang auf die Tatsache hin, dass gerade mittelständische Unternehmen nur sehr begrenzt in der Lage sind, durch eigene Rechtsabteilungen die Chancen des Abkommens bei Investitionsentscheidungen vorab zu prüfen. Unternehmen, so wurde betont, konzentrieren ihre Ressourcen auf Produktion und Vertrieb ihrer Produkte und können und wollen sich nicht auf jahrelange rechtliche Diskussionen über die Auslegung von Abkommen einlassen.

Vertreter namhafter thailändischer Unternehmen monierten auch, dass es zum Teil selbst innerhalb der Gemeinschaft 5-8 Jahre dauern kann, bis eine Investition in einem Nachbarland durch die behördlichen Genehmigungsverfahren gegangen ist. Als Grund hierfür wurde nicht zuletzt das fehlende Fachwissen auf den mittleren Verwaltungsebenen erkannt, denen weder die Ausbildung noch das Verständnis für die übergeordneten Regelungen der ASEAN vermittelt wurde.

Hier betrachteten es alle Teilnehmer des Fachforums als hervorragende Aufgabe der nationalen Ministerien, Geist, Text und praktische Handhabung der im Grunde sehr guten Gemeinschaftsregelungen in den Verwaltungen zu etablieren. Zahlreiche Vorschriften, darunter zum Beispiel die Vorschriften über die Gewährung von Arbeitserlaubnis und Visa für das Management, seien dringend zu harmonisieren.

Angeregt wurde auch, gemeinsame Schulung und Informationsaustausch zwischen den mittleren Managementebenen in Verwaltung und Industrie zu organisieren. Dies könnte dem Verständnis der beiderseitigen Probleme in behördlichen Entscheidungsverfahren dienen und entspreche auch deshalb dem „ASEAN Way“ der Problemlösung.

Alle Experten lobten in diesem Zusammenhang die Aktivität des thailändischen Board of Investment (BOI), das mit dem Expertenforum die Aufmerksamkeit auf die Investitionsschutzregelungen und die Notwendigkeit ihrer nationalen Implementierung gerichtet hat.

Hinweis 1:

Im April hatte das thailändische Board of Investment (BOI) unter Leitung der Executive Direktorin für International Affairs, Bussarakum Sriratana, namhafte Experten des ASEAN-Sekretariats, der thailändischen Handelskammer, führender Schiedsgerichtsinstitutionen und Vertreter der thailändischen Wirtschaft sowie Berater für ausländische Investoren zu einer Expertenrunde geladen.

Dr. Gunter Denk, President der SANET ASEAN ADVISORS diskutierte gemeinsam mit Mulachet Dharachand (Director Corporate Development der Siam Cement Group) und Rakesh Sing (Director Corporate Strategy von Srtitah Tableware) die Erfahrungen der Industrie vor dem ASEAN-Expertenforum. Prof. Dr. Sufian Josuh (World Trade Institute in Malaysia) leitete das Penal.


Die Sprecher und Podiumsteilnehmer um BOI Executive Director Bussarakum Sriratana (Mitte) beim Expertenforum zum ASEAN Comprehensive Investment Agreement (ACIA). V.l.n.r.: Dr. Ioannis Konstantinidis (Regional Center for Arbitration, Kuala Lumpur), Managing Director Anita Komindre (Thai Arbitration Center), Vice President Arin Jira (Federation of Thai Industries), Hilvy Hanriany (ASEAN Economic Community, Jakarta), Bussarakum Sriratana (BOI Thailand), Dr. Gunter Denk (SANET ASEAN ADVISORS), Director Rakesh Sing (Srithai Tableware), Prof. Dr. Julien Chaisse (University Hong Kong & Word Trade Advisor), Prof. Dr. Sufian Jusoh (World Trade Institute University Kebanssaan, Malaysia) und Director Kulachet Dharachandra (Siam Cement Group).