Neuer Anreiz Für Investitionen In Thailand: Lockerung für den Kauf einer Immobilie in Thailand!
Das thailändische Innenministerium wurde beauftragt, die Umsetzung neuer Regelungen zu prüfen: neben einer Verlängerung der Miet- und Pachtrechte von 30 auf 99 Jahre soll künftig auch mehrheitlicher ausländischer Besitz von bis zu 75 % der Wohnimmobilien möglich sein. Ziel der Regelungen ist es, Investitionen in Thailand zu fördern und die thailändische Wirtschaft anzukurbeln.
Die erste vorgeschlagene Änderung betrifft die Verlängerung der maximal zulässigen Mietdauer und bedeutet weitreichende Folgen. Sowohl thailändische als auch ausländische Mieter können von der Neuregelung des thailändischen Immobilienrechts profitieren. Eine Mietdauer von mehr als 30 Jahren wäre jedoch aus mehreren Gründen für ausländische Investoren von besonderem Interesse:
Erstens bietet eine längere Pachtdauer eine bessere Nutzbarkeit der auf dem Grundstück errichteten Gebäude. Kann nach 30 Jahren kein neuer Vertrag abgeschlossen werden – zum Beispiel, wenn die Erben des ursprünglichen Eigentümers andere Pläne für das Grundstück haben – muss das Pachtobjekt zurückgestellt werden und verliert für den Bauherrn an Wert. Gebäude, die auf fremden Grundstücken errichtet wurden, sind nur für die Dauer des Pachtvertrages geschützt.
Andererseits ist die Laufzeit des Mietvertrags wichtig für die Gewährung von Bankkrediten. Die Banken betrachten das Gebäude nur dann ohne Abschlag als Sicherheit, wenn die Mietdauer etwa 90 Jahre oder länger beträgt.
Zudem sind immobilieninteressierte Investoren weniger geneigt sein, über Treuhänder Kaufkonstellationen einzugehen. Im privaten Bereich könnten nun auch Immobilienverträge mit einer Laufzeit abgeschlossen werden, die mit Sicherheit über die Lebenszeit des Mieters hinausgeht.
Die zweite geplante, ebenso interessante Neuerung wird jedoch nur sehr wenige Parteien betreffen:
Nach thailändischem Immobilienrecht dürfen Ausländer Wohnungen in so genannten Kondominien erwerben, sofern die Mehrheit der Wohnfläche in thailändischem Besitz bleibt. Damit soll verhindert werden, dass Thais bei einer Eigentümerversammlung überstimmt werden. Nach dem Vorschlag des Kabinetts soll die Höchstquote für Ausländer an einer Immobilie in Thailand von 49% auf 75% erhöht werden. Das Stimmrecht von Ausländern soll jedoch unter der Hälfte bleiben. Wie dies in der Praxis umgesetzt werden soll, ist noch fraglich.
Die Vorschläge wurden vom Kabinett vorgelegt und sind nicht rechtsverbindlich. Es bleibt abzuwarten, ob die Maßnahmen zur Förderung ausländischer Investitionen umgesetzt werden.
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