Work from Home: Neuerungen im Thai Labor Protection Act

Angestellte in Thailand haben seit Beginn des Jahres die Möglichkeit regulär im Homeoffice zu arbeiten. Der neu verabschiedete Abschnitt 23/1 des thailändischen Labor Protection Act 1998, soll dazu beitragen die Work-Life-Balance der Arbeitnehmer zu verbessern und die städtische Infrastruktur zu entlasten.

Grundlage für die Heimarbeit – oder besser gesagt die Arbeit an jedem Ort außerhalb des Büros –  ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Diese Vereinbarung kann entweder in elektronischer oder schriftlicher Form erfolgen und muss die Geschäftszeiten des Arbeitnehmers, die Arbeitstage, die Überstundenregelungen, die Urlaubsarten, den Arbeitsumfang und die Verpflichtungen zur Bereitstellung der notwendigen Arbeitsmittel umfassen.

Mitarbeiter haben das Recht, die Kommunikation mit ihrem Arbeitgeber außerhalb der Geschäftszeiten abzulehnen, es sei denn, beide Parteien haben eine ausdrückliche andere Vereinbarung getroffen. Zudem gilt: Arbeitnehmer, die von zu Hause aus arbeiten, haben nach dem Arbeitsschutzgesetz ebenso die gleichen Rechte und den gleichen Schutz wie reguläre Arbeitnehmer.

Die neuen Vorschriften für die Arbeit von zu Hause aus, bieten sowohl für Arbeitnehmer und Arbeitgeber mehr Flexibilität. Während Mitarbeiter Zeit und Geld für lange Arbeitswege sparen, können Arbeitgeber Geld für Bürofläche und Dienstleistungen sparen. Durch die einhergehende Flexibilität des Homeoffice ist das Unternehmen nicht an den Standort des Mitarbeiters gebunden und hat so die Chance auf eine größere Auswahl qualifizierter Mitarbeiter zugreifen zu können.

Insgesamt sind die neuen Vorschriften eine positive Entwicklung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer und zeugen von einer zeitgemäßen Gesetzgebung in Thailand.