ARBEITSRECHT THAILAND:  WENN DIE BONUSZAHLUNG ZUR PFLICHT WIRD

ARBEITSRECHT THAILAND: WENN DIE BONUSZAHLUNG ZUR PFLICHT WIRD

Nach dem Thai Labour Law ist grundsätzlich auch eine im Arbeitsvertrag enthaltene Bonuszahlung eine freiwillige Leistung, die den Arbeitgeber nicht zur Zahlung verpflichtet. Unter bestimmten Umständen kann sie aber zur Pflicht werden. Auch die Bedingung, dass der Bonus bei einem negativen Jahresergebnis entfällt, wird dann unzulässig.

In der Geschäftswelt schätzen Arbeitgeber die Mitarbeiter besonders, die produktive Arbeit leisten und sich für das Unternehmen engagieren. Viele Arbeitgeber stellen dann einen als einen Bonus in Aussicht, um diese Mitarbeiter zu belohnen und an das Unternehmen zu binden.
Normalerweise wird den Mitarbeitern am Jahresende ein solcher Bonus ausgezahlt, der sich nach ihrer Leistung richtet. Die Höhe des Bonus liegt dann im Ermessen des Arbeitgebers.

Ein Rechtsstreit entsteht dann häufig, wenn der Arbeitgeber sein Ermessen dahingehend ausübt, dass er an einzelne Mitarbeiter oder an alle Mitarbeiter keinen Bonus auszahlt.
Dazu hat nun der Thai Supreme Court ein Urteil zum Bonus im Arbeitsvertrag Thailand gesprochen.

Thailand Privilege Visa: Die Neuauflage des Elite Visa

Thailand Privilege Visa: Die Neuauflage des Elite Visa

Wer sich für das passende Visum für einen Langzeitaufenthalt in Thailand informiert, stößt wahrscheinlich auf das Thailand Privilege Visa. Die Neuauflage des Elite Visa ermöglicht Ihnen eine 5- bis 20-jährige Aufenthaltsgenehmigung und luxuriöse Privilegien und Serviceleistungen durch Privilege Points. In diesen Genuss kommt, wer die hierfür nötigen Gebühren aufbringen kann und will.

Der eigene Mitarbeiter in Thailand: Hohe Strafen für illegale Aktivitäten

Der eigene Mitarbeiter in Thailand: Hohe Strafen für illegale Aktivitäten

Für viele ausländische Unternehmen erscheint der eigene Mitarbeiter in Thailand als der kostengünstige Weg zu Vertrieb und Service in Thailand. Aber Vorsicht: Das Gesetz verbietet es Ausländern, selbst oder auch über Thai Mitarbeiter ihre Produkte zu verkaufen oder auch nur Beratung oder technischen Service zu erbringen. Bei Zuwiderhandlung drohen Haftstrafen, Geldbußen bis zu 15.000 EUR pro Tag und die Zahlung von Corporate Tax für Unternehmer und Mitarbeiter.

Der Thailändische “Foreign Business Act” schützt thailändische Händler, Vermarkter und Berater vor ausländischer Konkurrenz. Wer mit eigenen Mitarbeitern seine Produkte oder Dienstleistungen in Thailand verkauft, macht diese zur (illegalen) Betriebsstätte. Drakonische Strafen drohen bei Verstoß oder Umgehung. Dazu gehört auch die Anstellung von Vertriebs- oder Servicemitarbeitern über Personaldienstleister oder Anwaltsbüros. Oft wissen diese selbst nicht, welchen Risiken sie sich und ihren Kunden durch einen „Payroll-“ oder „Staffing Service“ zum Zweck unerlaubter Aktivitäten aussetzen.

In diesem Artikel erklären wir genau, wie sie eine strafbare „Scheinanstellung“ erkennen und wie sie es richtig machen.