Legalisierung des Vertriebes in Thailand

Legalisierung des Vertriebes in Thailand

Representative Office als Vertriebsbüro? „Na und, merkt doch keiner!“ sagen sich so manche ausländischen Unternehmen, die aus einem „RepOffice“ heraus kräftig ihre Produkte in Thailand bewerben und verkaufen. Aber Vorsicht, es drohen harte gesetzliche Konsequenzen seitens der thailändischen Behörden. Lesen Sie dazu eine Fallstudie, wie Sanet einem europäischen Unternehmen dazu verhalf, den illegalen Vertrieb über ein RepOffice in eine einfache, aber legale Rechtsform umzuwandeln.

Thailand fördert massiv regionale Firmenzentralen

Thailand fördert massiv regionale Firmenzentralen

Die thailändische Regierung möchte die Hubfunktion des Landes durch Anreize für internationale Headquarters (IHQ) und Trading Centers (ITC) ausbauen. Das Förderprogramm bietet steuerliche Anreize wie Steuerbefreiung ähnlich dem System Hongkongs und niedrige Pauschalbesteuerung für ausländische Manager. Auch praktische Erleichterungen bei Visa und Arbeitserlaubnisse sind Teil der Fördermaßnahmen. Sanet Legal Ltd. berichtet.

Europäische Medizintechnik mit besten Chancen in Thailand

Europäische Medizintechnik mit besten Chancen in Thailand

Sanet hilft beim kosteneffizienten Vertriebsaufbau. Die weltweit am schnellsten wachsende Wirtschaftsregion Südostasien bietet westlichen Medizintechnikunternehmen nachhaltige Absatzpotentiale. Während grosse Marktplayer wie B Braun, Fresenius oder Otto Bock bereits seit Jahren erfolgreich Medizintechnik in Singapur, Malaysia, Thailand oder Vietnam vertreiben, stehen viele Mittelständler zumeist noch am Anfang ihrer Südostasien-Vertriebsüberlegungen.

Sanet informiert über aktuelle gesetzliche Veränderungen in Thailand

Sanet informiert über aktuelle gesetzliche Veränderungen in Thailand

Die deutsch-thailändischen Rechtsanwälte der Kanzlei Sanet Legal informieren, dass die Bedingungen für die Einrichtung eines sogenannten „Rep-Office (RO)“ in Bangkok deutlich vereinfacht werden. In Zukunft bedarf es für die Gründung keine „Foreign Business License“ mehr. Mit dieser Befreiung ist dann auch eine deutliche Reduzierung des Zeitaufwands für die Einrichtung eines solchen Büros verbunden, welche bislang oftmals zwischen fünf und sieben Monate andauerte. Nichts geändert hat sich allerdings durch die neue Bestimmung an den zulässigen Bestimmungen für das RO und an dem Verbot, vertrieblich für die Muttergesellschaft tätig zu werden.