von Axel Denk | Okt 12, 2018 | Recht
Sanet Legal Ltd. heißt die deutsch-thailändische Anwaltskanzlei der Sanet Gruppe die für europäische Unternehmer der ideale erste Ansprechpartner für ihre geplanten Aktivitäten in Thailand ist. Die Kanzlei vereint dabei langjährige Rechtskompetenz deutscher und thailändischer Anwälte aus verschiedensten Rechtsgebieten.
von Axel Denk | Jul 26, 2018 | Recht
Representative Office als Vertriebsbüro? „Na und, merkt doch keiner!“ sagen sich so manche ausländischen Unternehmen, die aus einem „RepOffice“ heraus kräftig ihre Produkte in Thailand bewerben und verkaufen. Aber Vorsicht, es drohen harte gesetzliche Konsequenzen seitens der thailändischen Behörden. Lesen Sie dazu eine Fallstudie, wie Sanet einem europäischen Unternehmen dazu verhalf, den illegalen Vertrieb über ein RepOffice in eine einfache, aber legale Rechtsform umzuwandeln.
von Axel Denk | Jun 21, 2018 | Recht
Die thailändische Regierung möchte die Hubfunktion des Landes durch Anreize für internationale Headquarters (IHQ) und Trading Centers (ITC) ausbauen. Das Förderprogramm bietet steuerliche Anreize wie Steuerbefreiung ähnlich dem System Hongkongs und niedrige Pauschalbesteuerung für ausländische Manager. Auch praktische Erleichterungen bei Visa und Arbeitserlaubnisse sind Teil der Fördermaßnahmen. Sanet Legal Ltd. berichtet.
von Axel Denk | Apr 17, 2018 | Markt
Sanet hilft beim kosteneffizienten Vertriebsaufbau. Die weltweit am schnellsten wachsende Wirtschaftsregion Südostasien bietet westlichen Medizintechnikunternehmen nachhaltige Absatzpotentiale. Während grosse Marktplayer wie B Braun, Fresenius oder Otto Bock bereits seit Jahren erfolgreich Medizintechnik in Singapur, Malaysia, Thailand oder Vietnam vertreiben, stehen viele Mittelständler zumeist noch am Anfang ihrer Südostasien-Vertriebsüberlegungen.
von Axel Denk | Dez 1, 2017 | Recht
Die deutsch-thailändischen Rechtsanwälte der Kanzlei Sanet Legal informieren, dass die Bedingungen für die Einrichtung eines sogenannten „Rep-Office (RO)“ in Bangkok deutlich vereinfacht werden. In Zukunft bedarf es für die Gründung keine „Foreign Business License“ mehr. Mit dieser Befreiung ist dann auch eine deutliche Reduzierung des Zeitaufwands für die Einrichtung eines solchen Büros verbunden, welche bislang oftmals zwischen fünf und sieben Monate andauerte. Nichts geändert hat sich allerdings durch die neue Bestimmung an den zulässigen Bestimmungen für das RO und an dem Verbot, vertrieblich für die Muttergesellschaft tätig zu werden.