Der eigene Mitarbeiter in Thailand: Hohe Strafen für illegale Aktivitäten
Für viele ausländische Unternehmen erscheint der eigene Mitarbeiter in Thailand als der kostengünstige Weg zu Vertrieb und Service in Thailand. Aber Vorsicht: Das Gesetz verbietet es Ausländern, selbst oder auch über Thai Mitarbeiter ihre Produkte zu verkaufen oder auch nur Beratung oder technischen Service zu erbringen. Bei Zuwiderhandlung drohen Haftstrafen, Geldbußen bis zu 15.000 EUR pro Tag und die Zahlung von Corporate Tax für Unternehmer und Mitarbeiter.
Der Thailändische “Foreign Business Act” schützt thailändische Händler, Vermarkter und Berater vor ausländischer Konkurrenz. Wer mit eigenen Mitarbeitern seine Produkte oder Dienstleistungen in Thailand verkauft, macht diese zur (illegalen) Betriebsstätte. Drakonische Strafen drohen bei Verstoß oder Umgehung. Dazu gehört auch die Anstellung von Vertriebs- oder Servicemitarbeitern über Personaldienstleister oder Anwaltsbüros. Oft wissen diese selbst nicht, welchen Risiken sie sich und ihren Kunden durch einen „Payroll-“ oder „Staffing Service“ zum Zweck unerlaubter Aktivitäten aussetzen.
In diesem Artikel erklären wir genau, wie sie eine strafbare „Scheinanstellung“ erkennen und wie sie es richtig machen.