ZULÄSSIGKEIT ELEKTRONISCHER SIGNATUREN: THAI BUSINESS LAW
Die elektronische Unterschrift („E-Signatur“) von Verträgen ist in Thailand durch den Electronic Transactions Act B.E. 2544 („ETA“) geregelt. Das Gesetz stellt eine deutliche Erleichterung im Geschäftsverkehr in Thailand dar. Selbst Ausländer können die E-Signatur zur Abwicklung Ihrer vertraglichen Vereinbarungen mit thailändischen Unternehmen verwenden. Dies gilt jedoch nicht in jedem Fall, so dass Sie bei der Verwendung der elektronischen Unterschrift Vorsicht walten lassen sollten.
Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, einen Vertrag zu unterzeichnen, ohne die Unterlagen in die Hand zu nehmen? Sanet Legal & Accountancy und Ihr deutscher Rechtsanwalt in Thailand klären darüber auf, ob und wie dies zulässig ist, und wann solche Verträge gerichtsfest sind.