ARBEITSRECHT THAILAND:  WENN DIE BONUSZAHLUNG ZUR PFLICHT WIRD

ARBEITSRECHT THAILAND: WENN DIE BONUSZAHLUNG ZUR PFLICHT WIRD

Nach dem Thai Labour Law ist grundsätzlich auch eine im Arbeitsvertrag enthaltene Bonuszahlung eine freiwillige Leistung, die den Arbeitgeber nicht zur Zahlung verpflichtet. Unter bestimmten Umständen kann sie aber zur Pflicht werden. Auch die Bedingung, dass der Bonus bei einem negativen Jahresergebnis entfällt, wird dann unzulässig.

In der Geschäftswelt schätzen Arbeitgeber die Mitarbeiter besonders, die produktive Arbeit leisten und sich für das Unternehmen engagieren. Viele Arbeitgeber stellen dann einen als einen Bonus in Aussicht, um diese Mitarbeiter zu belohnen und an das Unternehmen zu binden.
Normalerweise wird den Mitarbeitern am Jahresende ein solcher Bonus ausgezahlt, der sich nach ihrer Leistung richtet. Die Höhe des Bonus liegt dann im Ermessen des Arbeitgebers.

Ein Rechtsstreit entsteht dann häufig, wenn der Arbeitgeber sein Ermessen dahingehend ausübt, dass er an einzelne Mitarbeiter oder an alle Mitarbeiter keinen Bonus auszahlt.
Dazu hat nun der Thai Supreme Court ein Urteil zum Bonus im Arbeitsvertrag Thailand gesprochen.