Jetzt ist die Zeit, den Erfolg von 2024 vorzubereiten. Neue Märkte sichern das Risiko der schwächelnden Wirtschaft in Deutschland und der unsicheren Zeiten in vielen Ländern der Welt ab.
Für viele ausländische Unternehmen erscheint der eigene Mitarbeiter in Thailand als der kostengünstige Weg zu Vertrieb und Service in Thailand. Aber Vorsicht: Das Gesetz verbietet es Ausländern, selbst oder auch über Thai Mitarbeiter ihre Produkte zu verkaufen oder auch nur Beratung oder technischen Service zu erbringen. Bei Zuwiderhandlung drohen Haftstrafen, Geldbußen bis zu 15.000 EUR pro Tag und die Zahlung von Corporate Tax für Unternehmer und Mitarbeiter.
Der Thailändische “Foreign Business Act” schützt thailändische Händler, Vermarkter und Berater vor ausländischer Konkurrenz. Wer mit eigenen Mitarbeitern seine Produkte oder Dienstleistungen in Thailand verkauft, macht diese zur (illegalen) Betriebsstätte. Drakonische Strafen drohen bei Verstoß oder Umgehung. Dazu gehört auch die Anstellung von Vertriebs- oder Servicemitarbeitern über Personaldienstleister oder Anwaltsbüros. Oft wissen diese selbst nicht, welchen Risiken sie sich und ihren Kunden durch einen „Payroll-“ oder „Staffing Service“ zum Zweck unerlaubter Aktivitäten aussetzen.
In diesem Artikel erklären wir genau, wie sie eine strafbare „Scheinanstellung“ erkennen und wie sie es richtig machen.
Wenn SANET in diesem Jahr das 10-jährige Jubiläum seines Konzepts der „Business Unit“ feiern kann, darf es auf die Hilfe für 25 zumeist mittelständischen Unternehmen beim Markteintritt nach Thailand zurückschauen. Sanet Gründer Dr. Gunter Denk fasst zusammen, was noch heute viele Mittelständler überzeugt, Vertrieb und Service in Thailand durch eine vertragliche „BU“ zu starten.