Kurz zur Rechtslage
Thailand schützt seine Händler und Dienstleister
Thailand schützt seine Händler und Dienstleister vor Konkurrenz durch Ausländer. Ausländern sind daher Handel und Dienstleistungen unter Strafandrohung verboten. Ausländer sind dabei alle natürlichen und rechtlichen Personen mit ausländischer Mehrheit. Auch die Anstellung von Thai Mitarbeitern ist dabei als unerlaubte Betriebsstätte verboten und zusätzlich für Firma und Mitarbeiter steuerrechtlich mit großen Risiken verbunden.
Vertraglicher Markteintritt: Von der Business Unit bis zum Joint Venture
Mit thailändischen Vertragspartners fallen alle Beschränkungen
Ausländer, die in Thailand durch thailändische Vertragspartner aktiv werden, gibt es keine Beschränkung für Handel und Dienstleistung. Es gibt unterschiedliche Wege, mit einem Partner zu kooperieren.
Der klassische Weg ist der Importeur als Vertriebspartner. Der Vorteil dieser Lösung ist in der Regel der Wegfall von Fixkosten, da der Importeur sich über seine Marge oder Provision finanziert. Der Nachteil ist der fehlende, direkt Zugang zum Kunden und der höhere Marktpreis durch die zusätzliche Marge. Die hier beschriebenen typischen Fehler bei der Auswahl in Thailand gilt es vermeiden. Und so sieht eine professionelle Partnersuche aus.
Der preiswerteste Weg des Markteinstiegs ist das Konzept der Business Unit (zum Beispiel bei Sanet Trade & Services): Vorteil sind transparente und fixe kosten des Services und ein fester, exklusiver Vertriebsbeauftragter für jede einzelne Firma, sowie die Mitwirkung bei der Auswahl. Nachteil: Lagerhaltung nur in Ausnahmefällen.
Das Joint Venture mit 51 % Thai Mehrheit is ebenfalls grundsätzlich nicht in Handel und Dienstleistung begrenzt. Über eine geschickte Aufteilung der Thai-Mehrheit unter den gesetzlich notwendigen, mindestens drei Gesellschaftern und eine kluge Vertragsgestaltung berät Sanet Legal Ltd. mit großer Erfahrung.
Der Markteintritt in den großen industriellen Markt Thailands lohnt sich. Die gesetzlichen Hürden für Handel und Vertrieb können mit erfahrener Beratung auf unterschiedliche Weise übernommen werden. Die Sanet-Gruppe verfügt seit 2004 über umfassende unternehmerische und rechtliche Erfahrung bei der Einführung ausländischer Unternehmen im Markt.
Erlaubnis durch das Board of Investment (BOI)
Vom Trade and Investment Service Office (TISO) bis International Procurement Office (IPO)
Wer selbst eine 100%-Tochter mit in der Regel mindestens 3 Millionen Thai Baht (ca. 80,000 EUR) Kapital gründet, für den gibt es mehrere Optionen, vertrieblich und mit Dienstleistungen in Thailand aktiv zu werden. Er erhält über das BOI ein staatliches Zertifikat und definierte zusätzliche Genehmigungen, zum Beispiel für Landeigentum und für Arbeitsgenehmigungen.
Ideal für Maschinenbauer ist das TISO. Hier sind technische Dienstleistungen aller Art erlaubt und dazu auch der Import und der Verkauf von Maschinen und Einrichtungen. Letzteres allerdings nur an Zwischenhändler. Bedingung ist eine detaillierter Business Plan, der die geplanten Aktivitäten, Investitionen und Gewinnentwicklung darstellt. Hierzu sollte man einen Investitionsberater, zum Beispiel die SANET ASEAN ADVISORS, hinzuziehen, denn der Antragsprozess ist durchaus anspruchsvoll.
Daneben gibt es zum Beispiel das International Procurement Office (IPO) oder das International Business Center (IBC). Das IPO erlaubt den Import und sogar den direkten Vertrieb an industrielle Endkunden. Allerdings beträgt hier das Mindestkapital 10 Mio. THB (ca. 260.000 EURO) und es muss eine moderne Lagerwirtschaft eingerichtet werden, das Sortiment bestimmte Auflagen erfüllen und die gehandelten Waren müssen für den Export bestimmt sein. Dafür winken Zollbefreiung und sogar Steuervergünstigungen für das Management.
Das International Business Center (IBC) dient der Unterstützung verbundener Unternehmen zum Beispiel durch Marketingkampagnen, Marktforschung und Outsourcing von Dienstleistungen. Auch darf es unter akzeptablen Bedingungen an Händler verkaufen.
Hohes Kapital oder Foreign Business License (FBL)
Vorsicht vor dem Representative Office (RO)
Das Verbot für Warenhandel gilt nur für ausländische Unternehmen, die ein eingezahltes Haftkapital von weniger als 100 Mio. THB (ca. 2,6 Mio. EUR). Wer dieses Kapital aufbringt, darf entweder an Großhändler oder an (auch industrielle) Endkunden verkaufen. Ab 200 Mio. THB darf er beides. Aber Achtung: Handel bedeutet Import und Weiterverkauf. „Streckenlieferung“ gegen Provision wird als unerlaubte Dienstleistung betrachtet. Auch Landeigentum kann mit dem Kapital nicht erworben werden.
Möglich ist auch der Antrag auf eine Foreign Business License (FBL), mit der ganz bestimmte Aktivitäten erlaubt werden. Der Antragsteller muss dazu glaubhaft machen, dass die gewünschte Aktivität von überwiegendem Vorteil für die Entwicklung der thailändischen Wirtschaft oder Gesellschaft ist. Das Antragsverfahren beim Wirtschaftsministerium ist langwierig und aufwendig. Das Ergebnis ist schwer vorherzusagen, auch weil es fest definierte Kriterien praktisch nicht gibt. Die Erfolgschancen liegen nach unserer Erfahrung bei deutlich unter 50%.
Vorsicht auch bei Representative Office (RO). Dieses Büro bedarf zwar keiner Business License mehr, darf aber auch neben der Markterkundung, dem Einkauf und der Qualitätsprüfung eingekaufter Waren nicht vertrieblich tätig werden. Lediglich bereits vorhandene Vertragsimporteure dürfen betreut und sogar beliefert werden.