Die Arbeitserlaubnis für Thailand: So ist die Rechtslage

Arbeitserlaubnis für Thailand: So ist die Rechtslage

“Wer schwitzt, der arbeitet!” Nach diesem satirisch überspitzten Grundsatz verlangt der thailändische Gesetzgeber eine Arbeitserlaubnis für jede Tätigkeit, die geistige oder körperliche Anstrengung erfordert, unabhängig davon, ob sie entlohnt wird oder nicht.

Irreführende oder schlicht falsche Informationen im Internet zu neuen Visumtypen wie das ‚Work-From-Thailand-Visa‘, oder “Remote-Arbeit“ für ausländische Arbeitgeber haben zu Verwirrung in Hinblick auf die unveränderte Notwendigkeit einer Arbeitserlaubnis für Thailand geführt.

Kurzfristige Tätigkeiten und Business Meetings

Grundsätzlich ist eine Arbeitserlaubnis für Thailand notwendig, unabhängig davon, ob die Tätigkeit entlohnt wird oder nicht. Maßgeblich ist, ob man eine Aufgabe wahrnimmt, die eine geistige oder körperliche Anstrengung erfordert. Dies gilt auch für nur kurzfristige Aufgaben.

Da diese Definition teilweise an der Realität vorbei gehen kann, hat der thailändische Gesetzgeber 2018 eine Ausnahmeregelung eingeführt. Sie betrifft die Organisation oder die Teilnahme an einem Meeting oder einer Konferenz.

Dies umfasst auch das Halten eines Vortrags oder Referats im Rahmen einer Sitzung, eines Workshops, einer Schulung oder eines Seminars. Das erleichtert die Erkundung des Marktes, die Anbahnung von Geschäften und die Aufsicht der thailändischen Tochtergesellschaft für ausländische Investoren.

Auch die Ausübung künstlerischer und und kulturellen Aktivitäten oder die Teilnahme an sportlichen Wettkämpfen erfordern keine Arbeitsgenehmigung mehr. Bei dringend erforderlichen Arbeiten, wie etwa die Installation oder Reparatur von Maschinen, können ausländische Fachkräfte eine „Urgent Work Permit“ beantragen. Innerhalb eines Werktages kann der Antragsteller eine Arbeitserlaubnis für 15 Tage erhalten, die (höchstens) einmal um 15 verlängert werden kann. Nach Abschluss der Arbeit muss der Antragsteller unverzüglich das Land verlassen.

“Remote” arbeiten in Thailand

Rechtlich besteht im Hinblick auf die Arbeitserlaubnis kein Unterschied zwischen „arbeiten in Thailand“ und „arbeiten aus Thailand heraus“. “Digitale Nomaden” und “Remote Workers”, die für ausländische Unternehmen tätig sind und von Thailand aus arbeiten möchten, benötigen daher ebenfalls eine Arbeitsgenehmigung.

“Influencer” und “Travel-Blogger” gehören ebenfalls zu dieser Gruppe. Obwohl die Behörden nicht höchste Priorität auf deren Verfolgung legen, werden sie in jedem Fall aktiv, wenn eine Anzeige oder Meldung erfolgt. Dann riskiert man mit dieser unzulässigen Aktivität die umgehende Abschiebung von „unliebsamen Gästen“.

Es postete erst Ende 2023 eine chinesische Influencerin ein negatives Video über Bangkoks Nachtleben und wurde darauf wegen wegen fehlender Arbeitserlaubnis des Landes verwiesen. Durch eine solche Anzeige einen unliebsam gewordenen Freund oder Bekannten loszuwerden, kann schnell auch in einem privaten Streit zu einem schnell durchsetzbaren Weg werden.

Für Urlauber, die ihren Firmen-PC nur für einige Tage während ihres Aufenthalts in Thailand nutzen, sollten hingegen in der Praxis keine Probleme auftreten. Die genaue Zeitspanne, nach der eine Arbeitserlaubnis erforderlich wird, ist nicht klar geregelt, aber aus öffentlichen Äußerungen des Labor Departments ist zu schließen, dass dies dennoch schon nach wenigen Wochen “Arbeit im Urlaub” der Fall sein könnte. Als Missbrauchsargument eignet sich der Urlaub jedenfalls nicht, zumal die einfache Aufenthaltsgenehmigung im Pass auf 30 Tage begrenzt ist.

Das Privilege Entry Visa (vormals “Elite Visa) berechtigt nicht zur Arbeit:

Wie Sanet kürzlich berichtete, versprechen selbst autorisierte Verkäufer des Privilege Entry Visa (ehemals Elite Visa), dass ein Besitzer dieses käuflich erworbenen Visums von Thailand aus für ausländische Unternehmen arbeiten dürfen. Derartigen Fake News wurde bereits von den zuständigen Behörden deutlich widersprochen. Bei Informationen aus dem Internet und “inoffiziellen Zugeständnissen” ist daher besondere Vorsicht geboten.

Es ist also grundsätzlich davon auszugehen, dass das Privilege Entry Visa nicht zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt, sondern vielmehr ein “Premium Touristenvisum” für Ausländer ohne Arbeitsambitionen darstellt.

Ausnahme: Das 10-jahres LTR-Visum

Das Long-Term-Resident-Visa (LTR-Visa) in der Kategorie ‚Work-from-Thailand“ stellt eine bemerkenswerte Ausnahme dar. Es ermöglicht digitalen Nomaden neben einer Vielzahl weiterer Vorteile, legal in Thailand zu arbeiten. Die Arbeitserlaubnis ist bereits von diesem Visum gedeckt, das heißt, eine Arbeitserlaubnis muss nicht mehr beantragt werden.

Dieses Visum ist damit aktuell die einzige Möglichkeit, um in Thailand für einen ausländischen Arbeitgeber zu arbeiten. Allerdings: Die Anforderungen für das Erteilen eines solchen Visum sind außerordentlich hoch. Ein deutscher Rechtsanwalt von Sanet Legal in Thailand berät dazu kompetent.

Empfindliche Strafen bei Missachtung

Wer in Thailand ohne Arbeitserlaubnis arbeitet, muss mit einer Geldstrafe von 5.000 – 50.000 THB und zudem einer zweijährigen Sperre für eine Arbeitsgenehmigung rechnen. Darüber hinaus droht die Ausweisung aus dem Königreich.

Die unrechtmäßige Entsendung von ausländischem Personal nach Thailand kann außerdem zu Strafen nach dem Foreign Business Act und zu steuerlichen Konsequenzen führen, wenn der Mitarbeiter als steuerrechtliche Betriebsstätte betrachtet wird.

Zusammenfassung und Ausblick

Angesichts des wachsendenden Interesses zum “Remote arbeiten” aus Thailand für ausländische Unternehmen wäre es sicher wünschenswert, wenn die thailändischen Behörden Erleichterungen für diese Gruppe schaffen würden. Dies würde die bereits von den Behörden vermutete, illegale Arbeit von Tausenden Online-Arbeitern legalisieren und Thailand als attraktives Ziel für digitale Nomaden zu etablieren. Das LTR-Visum ist ein erster Schritt.

Verständnis muss man allerdings für das Land haben, dass man in jedem Fall auch die eigenen steuerlichen Interessen vertritt. Hier wird es einen Kompromiss geben müssen.

Insgesamt zeigt sich, dass das Arbeiten in Thailand nicht nur den Komfort tropischer Temperaturen bietet, sondern auch von strengen rechtlichen Rahmenbedingungen begleitet ist.

Die aktuellen Bestimmungen mögen Unsicherheiten hervorrufen, aber mit einem klaren Verständnis der Regeln können die Anwälte von Sanet Legal auch Sie bei Ihrem geschäftlichen Vorhaben in Thailand unterstützen!