Sanet informiert über aktuelle gesetzliche Veränderungen in Thailand

Aus dem Inhalt:

  • Erleichterte Bestimmungen für das Representive Office
  • Ankündigung des „Smart Visa“
  • Das Sanet Legal Team verstärkt sich
  • Arbeitserlaubnis für befristete Projektarbeit in Thailand

Sanet Legal informiert

Erleichterte Bedingungen für ein Representative Office in Thailand

Die deutsch-thailändischen Rechtsanwälte der Kanzlei Sanet Legal informieren, dass die Bedingungen für die Einrichtung eines sogenannten „Rep-Office (RO)“ in Bangkok deutlich vereinfacht werden. In Zukunft bedarf es für die Gründung keine „Foreign Business License“ mehr. Mit dieser Befreiung ist dann auch eine deutliche Reduzierung des Zeitaufwands für die Einrichtung eines solchen Büros verbunden, welche bislang oftmals zwischen fünf und sieben Monate andauerte. Nichts geändert hat sich allerdings durch die neue Bestimmung an den zulässigen Bestimmungen für das RO und an dem Verbot, vertrieblich für die Muttergesellschaft tätig zu werden.

Erwartungen nicht allzu hoch

Thailand kündigt „Smart Visa“ mit Arbeitsgenehmigung an

Für 2018 hat die thailändische Regierung die Einführung eines „Smart Visum“ mit vier Jahren Gültigkeit auch für Familienmitglieder angekündigt. Außerdem sollen Inhaber dieses Visum von den Auflagen für eine Arbeitserlaubnis und der Meldepflicht befreit werden. Mit Skepsis wird allerdings auf die Ausführungsbestimmungen gewartet: Begünstigt sollen „Investoren, Start-up Unternehmer und hochqualifizierte Fachkräfte“ sein. Noch gibt es allerdings keinen Hinweis darauf, wie hoch die Investitionen sein müssen und wann eine Fachkraft als „Hoch qualifiziert“ betrachtet wird. In der Vergangenheit wurden die Hürden solcher Befreiungen so hochgelegt, dass sie in der Praxis die Relevanz verloren.
Die thailändisch – deutsche Anwaltskanzlei Sanet Legal Ltd. wird für Sie zu einem späteren Zeitpunkt  über die Ausführungsbestimmungen berichten.



Willkommen bei Sanet Legal

Rechtsexperte für Handelsrecht und Seerecht verstärkt Sanet

Das deutsch-thailändische Rechtsanwaltsbüro Sanet Legal – Dr. Denk & Partner Ltd. verstärkte sich im Oktober 2017 durch den Juristen Partra Bupawon. Mr. Bupawon bringt als ehemaliger Justiziar einer internationalen deutschen Spedition umfangreiche Erfahrungen aus dem Speditions- und Zollrecht, sowie darüber hinaus aus dem im internationalen Geschäft wichtigen Seerecht mit.

Mr. Bupawon hält einen Bachelor of Laws der Thammasat University, Bangkok, sowie einen Master of Laws in Internationalen Handelsrecht der University of Southampton und einen Master of Laws in Internationalen Seerecht der University of Ken


Interessantes zur kurzfristigen Arbeitserlaubnis

Arbeitserlaubnis für befristete Projektarbeit in Thailand

Das “Department of Employment” hat jetzt eine Liste der Betätigungen herausgegen, für die kurzfristig eine Arbeitsgenehmigung für Ausländer erteilt werden kann, um Schaden für das Unternehmen durch eine Verzögerung der Arbeitsaufnahme zu vermeiden. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Analysieren und Abstellen technischer Mängel
  • Qualitätsprüfungen
  • Inspektion und Verbesserung von Produktionsprozessen
  • Beratung für Reparaturen an Maschinen oder Kontrollsystemen
  • Vorführungen und Tests von Maschinen und Anlagen.
Diese und einige weitere Tätigkeiten werden aufgrund des Erlasses stets als dringlich betrachtet, wenn sie in maximal 15 Tagen abgeschlossen werden können. Die Tätigkeiten sind anzumelden, und als Nachweis erhält das beantragende Unternehmen eine Eingangsbestätigung der Anmeldung.

Weitere Informationen und Auskünfte erhalten Sie gerne bei der deutsch-thailändischen Rechtsanwaltskanzlei in Bangkok, Sanet Legal Ltd., Dr. Denk & Partner.

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