Der eigene Mitarbeiter in Thailand: Hohe Strafen für illegale Aktivitäten

Der eigene Mitarbeiter in Thailand: Hohe Strafen für illegale Aktivitäten

Für viele ausländische Unternehmen erscheint der eigene Mitarbeiter in Thailand als der kostengünstige Weg zu Vertrieb und Service in Thailand. Aber Vorsicht: Das Gesetz verbietet es Ausländern, selbst oder auch über Thai Mitarbeiter ihre Produkte zu verkaufen oder auch nur Beratung oder technischen Service zu erbringen. Bei Zuwiderhandlung drohen Haftstrafen, Geldbußen bis zu 15.000 EUR pro Tag und die Zahlung von Corporate Tax für Unternehmer und Mitarbeiter.

Der Thailändische “Foreign Business Act” schützt thailändische Händler, Vermarkter und Berater vor ausländischer Konkurrenz. Wer mit eigenen Mitarbeitern seine Produkte oder Dienstleistungen in Thailand verkauft, macht diese zur (illegalen) Betriebsstätte. Drakonische Strafen drohen bei Verstoß oder Umgehung. Dazu gehört auch die Anstellung von Vertriebs- oder Servicemitarbeitern über Personaldienstleister oder Anwaltsbüros. Oft wissen diese selbst nicht, welchen Risiken sie sich und ihren Kunden durch einen „Payroll-“ oder „Staffing Service“ zum Zweck unerlaubter Aktivitäten aussetzen.

In diesem Artikel erklären wir genau, wie sie eine strafbare „Scheinanstellung“ erkennen und wie sie es richtig machen.

So wird ein Joint Venture in Thailand zum Erfolgsrezept

So wird ein Joint Venture in Thailand zum Erfolgsrezept

SO WIRD EIN JOINT VENTURE IN THAILAND ZUM ERFOLGSKONZEPT

Es ist leicht für Ausländer, mit einem deutschen Anwalt in Thailand eine 100 % eigene Tochtergesellschaft zu gründen. Allerdings sind solche Unternehmen zum Beispiel bei Handel und Dienstleistungen Beschränkungen unterworfen. Einem Joint Venture hingegen mit thailändischer Mehrheit hingegen ist alles erlaubt, was auch thailändischen Firmen möglich ist. Dabei kann man auch in einem Joint solchen Venture legal eine Stimmenmehrheit und bevorzugte Dividendenansprüche haben.

Man muss dies allerdings von vorneherein richtig planen und rechtlich geschickt aufsetzen. Ist die Firma erst einmal gegründet, ist hier nur sehr bedingt noch etwas zu gestalten.

Sanet Legal, die deutschen Anwälte in Thailand für Unternehmensrecht, zeigen wie es geht, ein Joint Venture in Thailand zum Erfolgskonzept zu machen. Dabei werden auch rechtliche Optionen aufgezeigt, an die viele Investoren noch nicht gedacht haben.