Als Berater und „Kultureller Botschafter“ hilft Sanet einem deutschen Maschinenbauer und seinem Joint Venture in Thailand.
Der deutsche Maschinenbauer hielt 75 % des Vertriebs- und Service Joint Venture in Thailand. Ein Thai Partner besaß 25 % der Anteile und führte die Geschäfte allein und weitgehend ohne direktes Eingreifen des deutschen Mehrheitspartners. Man kümmerte sich nur wenig um die thailändische Tochter.
Der Ertrag stimmte, aber die Verkaufszahlen waren nicht so, dass sie die thailändische Gesellschaft in den Fokus der Konzernleitung rückten. Nach der Firmengründung in Thailand kam alle Jahre einmal ein Controller für den Jahresabschluss und fuhr bald ohne große Veränderungen wieder nach Hause. Die Marktanteile, Marktpolitik und die lokale Unternehmensführung waren in der Zentrale weitgehend unbekannt.
Die Überraschung kam, als der Thai-Partner einen Nachfolger vorstellen wollten.
Für viele ausländische Unternehmen erscheint der eigene Mitarbeiter in Thailand als der kostengünstige Weg zu Vertrieb und Service in Thailand. Aber Vorsicht: Das Gesetz verbietet es Ausländern, selbst oder auch über Thai Mitarbeiter ihre Produkte zu verkaufen oder auch nur Beratung oder technischen Service zu erbringen. Bei Zuwiderhandlung drohen Haftstrafen, Geldbußen bis zu 15.000 EUR pro Tag und die Zahlung von Corporate Tax für Unternehmer und Mitarbeiter.
Der Thailändische “Foreign Business Act” schützt thailändische Händler, Vermarkter und Berater vor ausländischer Konkurrenz. Wer mit eigenen Mitarbeitern seine Produkte oder Dienstleistungen in Thailand verkauft, macht diese zur (illegalen) Betriebsstätte. Drakonische Strafen drohen bei Verstoß oder Umgehung. Dazu gehört auch die Anstellung von Vertriebs- oder Servicemitarbeitern über Personaldienstleister oder Anwaltsbüros. Oft wissen diese selbst nicht, welchen Risiken sie sich und ihren Kunden durch einen „Payroll-“ oder „Staffing Service“ zum Zweck unerlaubter Aktivitäten aussetzen.
In diesem Artikel erklären wir genau, wie sie eine strafbare „Scheinanstellung“ erkennen und wie sie es richtig machen.
Viele Menschen hegen den Traum, ihren Ruhestand in Thailand zu verbringen. Bevor es jedoch so weit ist, sind einige wichtige Vorbereitungen zu treffen.
Eine der wesentlichsten Schritte dabei ist der richtige Antrag auf ein Rentnervisum für Thailand. Die Erlangung eines Rentnervisums in Thailand gestaltet sich grundsätzlich als recht unkompliziert, sofern alle erforderlichen Unterlagen ordnungsgemäß bei der zuständigen Botschaft eingereicht werden.
Dennoch gibt es bestimmte Anforderungen, wie etwa die Mindesthöhe für die bezogene Pension, die für einige Antragsteller eine Herausforderung darstellen könnten. Abseits der finanziellen Aspekte hat ein Rentnervisum für Thailand jedoch auch reizvolle Aspekte, wie beispielsweise die Tatsache, dass es nur einmal im Jahr verlängert werden muss.
SO WIRD EIN JOINT VENTURE IN THAILAND ZUM ERFOLGSKONZEPT
Es ist leicht für Ausländer, mit einem deutschen Anwalt in Thailand eine 100 % eigene Tochtergesellschaft zu gründen. Allerdings sind solche Unternehmen zum Beispiel bei Handel und Dienstleistungen Beschränkungen unterworfen. Einem Joint Venture hingegen mit thailändischer Mehrheit hingegen ist alles erlaubt, was auch thailändischen Firmen möglich ist. Dabei kann man auch in einem Joint solchen Venture legal eine Stimmenmehrheit und bevorzugte Dividendenansprüche haben.
Man muss dies allerdings von vorneherein richtig planen und rechtlich geschickt aufsetzen. Ist die Firma erst einmal gegründet, ist hier nur sehr bedingt noch etwas zu gestalten.
Sanet Legal, die deutschen Anwälte in Thailand für Unternehmensrecht, zeigen wie es geht, ein Joint Venture in Thailand zum Erfolgskonzept zu machen. Dabei werden auch rechtliche Optionen aufgezeigt, an die viele Investoren noch nicht gedacht haben.